IJFD - neuer Passus in Formularen

Die Zentralen Stellen im IJFD haben sich mit dem BMFSFJ und dem Auswärtigen Amt auf einen Passus zum kulturellen Respektgebot geeinigt, der ab sofort in die Trägeranerkennung und Zuwendungsbescheide aufgenommen wird. Der Zusatz soll sicherstellen, dass Freiwilligen insgesamt nicht gegen kulturelle Gepflogenheiten agieren.

Hintergrund ist, dass die Außenvertretungen der Bundesregierung mit der Prüfung der Einsatzstellen überlastet sind und oftmals die konkreten Tätigkeiten der Freiwilligen im lokalen Kontext und das Wirken der Einsatzstellen schwer einschätzen können. Ursprünglich war eine Zusatzerklärung geplant, im Fall von Zweifeln an der weltanschaulichen Neutralität der Arbeit der Einsatzstelle sowie den Aufgaben der Freiwilligen. Dabei hätten vor allem Einsatzstellen im religiösen Kontext im Fokus gestanden.

Genauere Informationen erhält das Schreiben des BMFSFJ im Anhang.

 

Download der neuen Formulare auch über www.ijfd-info.de