Härtefallklausel wegen gestiegener Energiekosten

Das Bundesministerium für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine die sogenannte Härtefallregelung für „Soziale Träger“ beschlossen. Der Härtefallfonds soll der Sicherung der Trägerlandschaft der gemeinnützig organisierten sozialen Organisationen und Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ dienen.

Damit können auch alle IJFD-Träger, die im Jahr 2022 und 2023 Fördermittel aus dem BMFSFJ erhalten haben, für sich prüfen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen und Zuschüsse aus dem Härtefallfonds beantragen möchten.

Antragsfrist ist der 31.08.2023 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA).

Für IJFD-Träger, auch im Inland aktiv und einer Zentralstelle im BFD und/oder FSJ angeschlossen, ist die Beantragung im Zentralstellenverfahren organisiert.

Weitere Infos:

BMFSFJ - Startseite

Härtefallfonds | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bafza.de)

Downloads | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bafza.de)