Coronavirus SARS-CoV-2: Auswirkungen auf Erasmus+ JUGEND IN AKTION und auf das Europäische Solidaritätskorps

Weitreichende Auswirkungen auf Projekte und Teilnehmende, Veranstaltungen und Freiwillige in Erasmus+ JUGEND IN AKTION und dem Europäischen Solidaritätskorps. JUGEND für Europa erkennt Force majeure zentral für alle Maßnahmen seit dem 16.03.2020 und zunächst bis auf weiteres an. Nächste Antragsfrist ist auf den 07.05.2020 verschoben. Die Antragsformulare sind online abrufbar.

Mit ihrer Mitteilung vom 16. März 2020 hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern Leitlinien zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/leitlinien-bund-laender-1731000), die für Deutschland erhebliche Einschränkungen der sozialen Kontakte zur Folge haben. In der Konsequenz sind unter anderem und bis auf weiteres Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich untersagt.

Unter die nicht mehr zulässigen Aktivitäten fallen damit auch alle transnationale Mobilitäten oder inländischen Treffen/Veranstaltungen, die aus den Programmen Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps gefördert werden. Auf Grundlage dieser Regierungsentscheidung ist in der näheren Zukunft die Durchführung von Aktivitäten physischer Mobilität wie Jugendbegegnungen, Fachkräftemaßnahmen oder Freiwilligentätigkeiten im Rahmen der EU-Jugendprogramme nicht mehr möglich.

JUGEND für Europa ruft dringend alle Projektträger, Organisationen und Einrichtungen, Verantwortliche und Teilnehmer(-innen) auf, den Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer Folge zu leisten und weder die eigene Gesundheit noch die von Schutzbefohlenen oder anderen Beteiligten an geplanten Projekten einem Risiko auszusetzen.

Was dennoch geht:

Weiter möglich bleiben dagegen projektbezogene Tätigkeiten, die keine Treffen/Veranstaltungen im Inland oder Reisen ins Ausland erfordern, wie z.B. die Arbeit an Produkten im Rahmen Strategischer Partnerschaften, vorbereitende Aktivitäten, Onlineaktivitäten.

Folgen für geförderte Projekte

Aktivitäten physischer Mobilität im Rahmen der Programme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps mit deutscher Beteiligung (ob in Deutschland oder im Ausland), die in der nächsten Zeit beginnen sollten, dürfen aufgrund der aktuellen Rechtslage in Deutschland nicht durchgeführt werden; für Projektträger kommen daher grundsätzlich eine Absage oder die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt in Frage.

Teilnehmer/-innen an schon laufenden Maßnahmen in betroffenen Gebieten sollten umgehend von den Trägern informiert werden und die notwendige Unterstützung erhalten; gemeinsam sollte die individuell jeweils beste Lösung gesucht werden. Auch Botschaften und Konsulate in den Aufenthaltsländern können im Bedarfsfall Hilfen bieten, vor allem wenn es um Möglichkeiten der Rückkehr ins Heimatland geht.

JUGEND für Europa bittet zeitnah und in jedem Fall schriftlich um Mitteilung, wenn aufgrund der Situation einzelne Aktivitäten oder ein ganzes Projekt abgesagt oder verschoben oder die Teilnahme einzelner Gruppen bzw. Teilnehmer/-innen storniert werden sollen.

Dies gilt generell und ohne Einzelfallprüfung für alle Maßnahmen, die für einen Zeitpunkt ab dem 16. März 2020 bis auf weiteres geplant waren bzw. sind bis zur Aufhebung der besonderen Maßnahmen durch die Bundesregierung und die Länder.

Freiwillige im Europäischen Solidaritätskorps

Für laufende Projekte im individuellen Freiwilligendienst des ESK sollten Einsatzstellen und koordinierende Träger - zusammen mit den Freiwilligen - sorgfältig abwägen, ob die Projekte abgebrochen, unterbrochen oder fortgeführt werden und gemeinsam mit den Freiwilligen die jeweils beste Lösung finden.

JUGEND für Europa empfiehlt eine Registrierung der Freiwilligen auf der vom Auswärtigen Amt eingerichteten Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ (https://www.auswaertiges-amt.de/…/-krisenvorsorgelis…/387662), worüber deutsche Staatsangehörige, die (vorübergehend) im Ausland leben, von den jeweiligen Botschaften kontaktiert und informiert werden, wenn es zu Krisen oder besonderen Ausnahmesituationen kommt.

Folgen für die Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung/Entsendung über JUGEND für Europa:

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sagt JUGEND für Europa zunächst bis 31. Mai 2020 alle eigenen und vom Netzwerk der Nationalen Agenturen für Erasmus+ JUGEND IN AKTION und dem Europäischen Solidaritätskorps geplanten Veranstaltungen ab. Das betrifft alle Aktivitäten in Deutschland ebenso wie Entsendungen in andere Länder. Die ausgewählten Teilnehmer/-innen sind bzw. werden unverzüglich von JUGEND für Europa informiert.

Für unvermeidliche Kosten, die nach Stornierungen entstehen, wendet die Nationale Agentur den Grundsatz der "höheren Gewalt" an, der es ermöglicht, diese Kosten geltend zu machen.
Diese können über die  zur Verfügung gestellten Formulare abgerechnet werden.

Antragsfrist auf den 07.05.2020 verschoben

Aktuelle Informationen über die allgemeine Situation

Erreichbarkeit bei JUGEND für Europa: Die Service-Durchwahl 0228 9506-220 ist von 9 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. E-Mails werden bearbeitet.

 

 

Quelle: Jugend für Europa