Nord-Süd: Erstattung Gesundheitskosten über EG - Formular hierzu
Die Gesundheitskosten werden ab sofort nicht mehr über den Bundesmittelantrag mitbeantragt und dort abgerechnet, sondern die Erstattung erfolgt direkt mit einem eigenen Formular bei Engagement Global. Dieses liegt nun vor und kann hier abgerufen werden.
Diese Regelung gilt ab dem Entsendezyklus 2026-27.
Die neue Regelung betrifft die Ausgaben für die Vor-Ausreise- und Nach-Rückkehr-Untersuchungen sowie Impfungen und Malariaprophylaxe der Freiwilligen. Abgesehen vom Abrechnungsverfahren bleiben die Vorgaben für die Gesundheitsvorsorge unverändert.
Die Abrechnung bei der Kww erfolgt weiterhin durch die Träger und nicht durch die Freiwilligen. Es steht dem Träger frei, ob er auf eigenes Risiko in Vorleistung geht oder den Freiwilligen deren Ausgaben erst dann erstattet, wenn er seinerseits die Erstattung von der Kww erhalten hat.
Aufgabe der Entsendeorganisation ist weiterhin die Prüfung der Abrechnungsunterlagen auf Erstattungsfähigkeit nach den Vorgaben des Programms. Für die Durchführung der Vor-Ausreise-Untersuchungen und Impfungen muss bereits ein Vertrag mit den Freiwilligen geschlossen sein. Eine Erstattung kann beantragt werden, nachdem die jeweiligen Freiwilligen per Namensliste bei der Kww gemeldet wurden.
Mitgliedsorganisationen der Konsortien reichen die Erstattungsanträge direkt bei der Kww und nicht bei den Konsortien ein. Falls der Kww noch keine Bankverbindung bekannt ist, ist es erforderlich, dass sie ihre Bankverbindung einmal postalisch und durch die vertretungsberechtigte/n Person/en unterschrieben an die Kww schicken sowie den aktuellen Nachweis über die Vertretungsberechtigung (Vereinsregisterauszug etc.).
Das FAQ zu den Gesundheitsuntersuchungen wurde in Rahmen der Umstellung aktualisiert und ist hier zu finden.
Quelle: Koordinierungsstelle weltwärts/Engagement Global