Auswärtiges Amt schafft Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide ab
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.
Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde. Laut Auswärtigem Amt hat die Evaluierung des Pilotverfahrens gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Kapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Angemessener Rechtsschutz wird weiterhin durch den gesetzlich vorgesehenen Rechtsweg gewährleistet. Das Auswärtige Amt weist zudem darauf hin, dass alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit haben, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Quelle: Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes