weltwärts: Überarbeitete Formulare im Bereich Entsendungen und Aufnahmen

Die Formulare für Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für Entsendungen und Aufnahmen sowie für Änderungsanträge in der Nord-Süd-Komponente wurden überarbeitet. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise dazu:

Zwischennachweis

Überarbeitet wurde das Formular Zwischennachweis für Entsendungen und Aufnahmen für alle laufenden Weiterleitungsverträge.

Zwischennachweise ab dem Haushaltsjahr 2019 (fällig zum 30.04.2020) können nur noch in der neuen Version 1.1.5 eingereicht werden.

Die Änderungen betreffen vor allem die Anpassung auf die Süd-Nord-Komponente.

Die Felder der Kostenpositionen 1, 2 und 3 passen sich nach Eingabe der WLV-Nummer und Auswahl der Programmkomponente automatisch an.

Ergänzt wurde das Feld „4. Erläuterungen zum Bestand“.

Die Ausfüllhilfe zum Zwischennachweis wurde entsprechend überarbeitet.

Verwendungsnachweis

Für den Verwendungsnachweis wurden die Formulare Zahlenmäßiger Nachweis, Sachbericht und Belegliste überarbeitet. Zudem wurden die Ausfüllhilfe und die Checkliste entsprechend angepasst.

Einige Änderungen betreffen die Einbindung der Süd-Nord-Komponente und veränderte Finanzierungspläne.

Im Sachbericht wurden einige Fragen überarbeitet sowie im Bereich der Qualitätssicherung und Evaluation neu eingeführt.

Die Formulare sind zu verschiedenen Versionen des Bundesmittelantrags kompatibel und einzelne Felder passen sich nach Eingabe der WLV-Nummer und der Programmkomponente an.

Verwendungsnachweise können ab dem 30.09.2019 nur noch mit der Version 1.4 (Zahlenmäßiger Nachweis) bzw. 2.1 (Sachbericht) eingereicht werden.

Bereits geführte Beleglisten können grundsätzlich in der entsprechenden Version eingereicht werden, wir empfehlen jedoch, die Listen in die neue Version zu kopieren. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Spalte „Rechnungs-/ Beleg-Datum“ entfernt wurde.

Belege für Mehrbedarfe werden in einem eigenen Tabellenblatt „Belegliste Mehrbedarfe“ erfasst, die Ausgaben zählen weiterhin zur Kostenposition 3.

Nur für die Süd-Nord-Komponente ist das neue Tabellenblatt „Zahlungen Dritter (Süd-Nord)“ zu nutzen, in dem dargestellt wird, welche Belege nicht durch die Aufnahmeorganisation sondern durch Dritte (beispielsweise Einsatzstellen oder Gastfamilien) gezahlt wurden.

Änderungsantrag Nord-Süd

Für die Nord-Süd-Komponente ab der Version 2.3 des Bundesmittelantrags (d.h. für Weiterleitungsverträge ab 2019) wurde der Änderungsantrag überarbeitet. Das neue Formular ersetzt den bisherigen, formlosen Änderungsantrag, der stets zusammen mit einem aktualisierten Bundesmittelantrag einzureichen war, und vereint die beiden bisherigen Formulare in einem Antrag.

Die Beantragung von Mehrbedarfen erfolgt integriert in den Änderungsantrag. Erreicht oder überschreitet die Summe der Mehrbedarfe, die auf eine Person entfallen, 600 Euro pro Einsatzmonat, ist dem Änderungsantrag als Anlage eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrbedarfe beizufügen.

Alle Dateien finden Sie im Dokumenten-Center unter www.weltwaerts.de.