weltwärts: Storno- und Abbruchregelungen angepasst

Zum Entsendjahrgang (Nord-Süd) 2025/26 werden die Regelungen für Stornierungen und Abbruch angepasst. 

Freiwillige, die aus selbst zu verantwortenden Gründen ihren Freiwilligendienst stornieren oder abbrechen, sollen zukünftig stärker in die Pflicht genommen werden. Ziel ist, die Verbindlichkeit des vereinbarten Freiwilligendienstes auf Seiten der Freiwilligen zu erhöhen. Zugleich berücksichtigt die Anpassung der Abrechnungsmöglichkeiten von Ausgaben in Zusammenhang mit Stornierungen und Abbrüchen, dass die Mittel im Programm zunehmend knapper werden.

Konkrete Informationen dazu sind in der Datei in der Anlage zu finden. Formulare zur Meldung von Abbrüchen wurden aktualisiert und sind derzeit in zwei Varianten auf der Website des Förderprogramms zu finden (weltwaerts.de). 

Für Rückfragen stehen u.a. die Qualitätsverbünde im weltwärts-Programm zur Verfügung.