weltwärts Nord-Süd: Entsendungen in Gebiete mit dringenden Sicherheitshinweisen

Künftig (ab dem Entsendejahrgang 2026/27) sind weltwärts-Einsätze in Gebieten, für die ein dringender Sicherheitshinweis des Auswärtigem Amtes vorliegt, im weltwärts-Förderprogramm grundsätzlich nicht mehr möglich. Auf Basis der Sicherheitseinschätzung durch die deutsche Botschaft ist davon auszugehen, dass die Sicherheit der Freiwilligen nicht ausreichend gewährleistet ist.
Eine Ausnahme von dieser Regel (z.B. bei absehbar temporären Situationen wie Ausschreitungen rund um Wahlen) muss durch das Auswärtige Amt bestätigt werden. Hierfür ist dann die Rücksprache mit Engagement Global notwendig. 


Zum Hintergrund

In seinen Reise- und Sicherheitshinweisen unterscheidet das Auswärtige Amt (AA) zwischen drei Kategorien:

  • einfache Sicherheitshinweise („wird abgeraten“) 
  • dringende Sicherheitshinweise („wird dringend abgeraten“) und
  • Reisewarnungen („wird gewarnt“).

In Bezug auf das weltwärts-Programm sind diese Kategorien entscheidend dafür, wohin Freiwillige entsendet werden dürfen. 

BISHER gilt, dass Freiwillige nicht in Gebieten eingesetzt werden dürfen, für die es

  • eine Reisewarnung/ Teilreisewarnung des AA gibt (z.B. nördliche Grenzgebiete in Ghana, Palästinensische Gebiete)
  • eine darüberhinausgehende Sperrung des BMZ/AA für weltwärts-Freiwillige gibt (z.B. Jordanien, Küstenregionen in Ecuador).
     

Ab dem Entsendejahrgang 2026-27 gilt, dass Freiwillige auch nicht mehr in Gebieten mit dringendem Sicherheitshinweis eingesetzt werden dürfen.  

Wie bei anderweitigen Sperrungen von Gebieten für weltwärts-Einsätze gilt auch hier, dass private Reisen und Aufenthalte in Gebieten mit dringendem Sicherheitshinweis untersagt sind.


Entsendungen in Gebiete, für die ein einfacher Sicherheitshinweis gilt, sind weiterhin möglich. Unverändert gilt hier:

  • Es wird erwartet, dass die Freiwilligen und Träger regelmäßig die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes einsehen sowie die aktuelle Sicherheitslage in den örtlichen Medien verfolgen. Die Hinweise sind bei der Planung der Einsätze und der Unterbringung der Freiwilligen zu berücksichtigen. Sollte es darüber hinaus Hinweise der Auslandsvertretungen für weltwärts geben (z.B. für Südafrika), sind diese zwingend zu berücksichtigen.
  • Den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte ist zu folgen.
  • Alle Freiwilligen sind verpflichtet, sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes (ELEFAND) einzutragen. 
  • Die Freiwilligen müssen in den Vorbereitungsseminaren in Bezug auf die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit in den Ländern sensibilisiert werden. 
  • Die Teilnahme der Freiwilligen an den Sicherheitstrainings der deutschen Botschaften, sofern diese angeboten werden, ist verpflichtend.
  • Engagement Global empfiehlt die Aktivierung der Notfall-App des Auswärtigen Amts.


Quelle: Koordinierungsstelle weltwärts/Engagement Global