Veränderte Sachbezugswerte für Incoming-Freiwillige

Seit dem 01.01.2026 gelten für Incoming-Freiwillige neue Sachbezugswerte hinsichtlich der Verpflegung (Steigerung um 12,-€ monatlich) sowie der Unterkunft (Steigerung um 3,-€ monatlich). Die Höchstgrenze des zu gewährenden Taschengeldes für das Jahr 2026 beträgt 676 Euro monatlich und erhöht sich dementsprechend um 32,- €. Die BAFöG-Sätze bleiben bisher unverändert.

Bei Nachfragen, ob aufgrund der geänderten Sätze die BFD-Vereinbarungen geändert werden müssen, gilt folgendes:
 

  • Bei Gewährung von unentgeltlicher Verpflegung/unentgeltlicher Unterkunft ist eine Vertragsänderung nicht in jedem Fall erforderlich. Wird dies ausdrücklich gewünscht, können die Beträge mit einer Änderungsvereinbarung angepasst werden. Aufgrund des hohen verwaltungstechnischen Aufwandes sollte dies jedoch die Ausnahme bleiben; die neuen Beträge werden grundsätzlich nur bei neuen Vereinbarungen angesetzt.
     
  • Bei Gewährung von Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung ist eine Vertragsänderung dann erforderlich, wenn die gezahlten Beträge geändert werden.