Ukraine-Krieg: Regelungen zum Ausschluss russischer Organisationen und Einrichtungen

Die EU-Kommission hat festgelegt, in welchem Fall russische Organisationen und Einrichtungen von einer Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps ausgeschlossen sind.

In der Regel sind alle juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland, die zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand sind oder unter öffentlicher Kontrolle stehen, von der Teilnahme ausgeschlossen. Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen, u.a. in Bezug auf die Mobilität von Einzelpersonen, um weiterhin people-to-people Kontakte zu ermöglichen.

Zur Aufrechterhaltung persönlicher Kontakte durch individuelle Mobilitätsmaßnahmen können Projekte unter Beteiligung von Freiwilligen aus Russland stattfinden. Dies gilt sowohl für bereits laufende Projekte aus dem Vorgängerprogramm und dem aktuellen Programm wie auch für neu beantragte Projekte.

Verpflichtende Voraussetzung ist eine Überprüfung durch die projektleitende Organisation, dass keine der teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen auf der aktuellen Sanktionsliste stehen. Bitte beachten Sie, dass nach aktuellem Stand eine Entsendung von Freiwilligen nach Russland nicht möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie hier https://www.jugendfuereuropa.de/news/11158-ukraine-krieg-regelungen-zum-ausschluss-russischer-organisationen-und-einrichtungen/)