Terminfestlegung im Rahmen der Kontingentierung IJFD

Zur Übertragung der kontingentierten Teilnehmendenmonate ändert sich das Verfahren wie folgt.


Die Mitteilung über die neue Anzahl von TNM für die Förderperiode 2017/18 erfolgt zu folgenden Terminen: 01.06.2017, 15.09.2017 und 28.03.2018. Für die Förderperiode 2016/17 ist dies noch bis zum 28.03.2017 möglich.
Unabhängig von diesen Terminen ist die Mitteilung über die Abgabe von TNM, hierfür  hat das BMFSFJ ein Formblatt entwickelt, welches sie hier finden.
Auch die Bedarfsanmeldungen sind weiterhin unabhängig von Terminen.
Die Zentralen Stellen unterstützen die Umverteilung der Freiwilligenmonate und werden rechtzeitig vor den angegebenen Terminen mit den Trägern in Kontakt aufnehmen. 
Desweiteren ergänzt das BMFSFJ ihr Schreiben zu Einsatzstellen im IJFD vom November 2016 um folgende Mitteilung des Auswärtigen Amtes:

"Alle möglichen Einsatzstandorte einer Organisation, auch wenn sie sich in ein und derselben Stadt befinden, müssen als eigene Einsatzstellen genehmigt werden; denn in vielen Städten gibt es Stadtteile, die sicher, und welche, die gefährlich sind. Nur durch die Anerkennung aller Niederlassungen als eigene Einsatzstellen kann ein eventuelles Risiko für die Freiwilligen minimiert werden."