Rechtsgutachten der Bertelsmann-Stiftung zur Vision 2023 bestätigt Option Rechtsanspruch

Am 25. Juni 2025 hat die Bertelsmann Stiftung ein juristisches Gutachten zur möglichen Umsetzung eines Rechtsanspruches auf einen Freiwilligendienst veröffentlicht. Das von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Klaus Krebs untersucht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, ob und inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst bundesgesetzlich geregelt werden kann. 

Das Rechtsgutachten der Bertelsmann Stiftung bestätigt: Ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst kann für alle Formate durch den Bund eingeführt und finanziell gefördert werden. 

Basis der Untersuchung war die „Vision 2030“. Das Ergebnis zeigt auf, dass der Bund rechtlich befugt ist, einen gesetzlichen Anspruch auf Freiwilligendienste einzuführen und deren Finanzierung über Bundesmittel sicherzustellen – ohne dass eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre. 

Damit liegt eine belastbare Grundlage für eine strukturelle Weiterentwicklung der Freiwilligendienste vor. Ein solcher Schritt würde den Zugang zu Engagementmöglichkeiten für junge Menschen verlässlich gestalten und bestehende Angebote sinnvoll ergänzen. Der Fokus liegt auf Freiwilligkeit, Transparenz und guter Ausgestaltung und nicht auf einer verpflichtenden Teilnahme.  

Angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen kann dies ein geeigneter Zeitpunkt sein, um über eine gesetzliche Verankerung und Weiterentwicklung der Freiwilligendienste nachzudenken.

Stellungnahmen aus dem evangelischen Bereich hierzu finden Sie hier.


Quelle: Bertelsmann Stiftung