Neues Visumhandbuch seit 01.01.2025 - Vergleich zum Vorjahr
Seit dem 01.01.2025 gibt es ein neues Visumhandbuch, das hier einzusehen ist: https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/207816/3cbc239c32b04e2af0ee2e28e9a9ec6b/visumhandbuch-data.pdf (Seite 334 -348 „Freiwilligendienste“).
Wir haben einen Abgleich zwischen dieser Version und der Version von 2024 gemacht: Der inhaltlich beachtenswerteste Unterschied, der 2025 hervorgehoben wird, liegt in der Betonung der Ergebnisoffenheit des Freiwilligendienstes. Das bedeutet, Freiwillige dürfen einen FWD nicht mit dem Ziel machen, danach in Deutschland zu verbleiben. Falls sie sich das aber vorstellen könnten, darf das nicht zu einer Ablehnung des Visumsantrags führen (programmimmanente Ausnahme: weltwärts Süd-Nord).
Ein für die Praxis zudem sehr relevanter Punkt ist die (nun nicht mehr numerisch genannte) Angleichung an die BAföG-Sätze.
Ein detaillierter Abgleich beider Versionen inkl. kurzer Einführung in die wichtigsten Änderungen ist hier im download zu finden.
Downloads
- kef-info_visumhandbuch_24_25-vergleich.pdfpdf, 1.02 MB