Information zur Sozialversicherungspflicht bei geregelten Auslandsfreiwilligendiensten


Im Rahmen einer Betriebsprüfung eines Trägers im November 2014 wurde zunächst Sozialversicherungspflicht im IJFD und im ADiA seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund festgestellt.

Nach verschiedenen Konsultationen wurde der Rückforderungsbescheid zurückgenommen und es wurde keine Sozialversicherungspflicht festgestellt.
Angehängtes Informationsschreiben wurde hierzu gemeinsam von BMFSFJ und BMZ für die Träger im IJFD und ADiA, EFD und weltwärts verfasst. Dies sollte bei Fragen helfen.

Bei Rückfragen können Sie sich/könnt Ihr Euch an die Zentralen Stellen im IJFD, die Qualitätsverbünde weltwärts oder an die KeF-Servicestelle wenden.

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