IJFD: Erinnerung an Anerkennung von Einsatzstellen
Die Zentralen Stellen im IJFD möchten alle Träger daran erinnern, auf die Gültigkeit der Einsatzstellenanerkennung zu achten.
Die Einsatzstellenanerkennungen im IJFD laufen immer zum 31.12. eines jeden Jahres aus. D.h. die 5 Jahre Gültigkeit beginnen nicht mit Datum der Genehmigung oder Datum der Verlängerung, sondern immer ab 1.1. des Folgejahres.
Während Einsatzstellenanerkennungen und -verlängerungen in den EU-/EWR-/OECD-Staaten nicht vom Auswärtigen Amt geprüft werden müssen, ist in allen anderen Fällen eine Prüfung vorgesehen. Wir empfehlen in den Fällen schon bis zu 9 Monate vor dem Ablauf der Anerkennung die Verlängerung zu beantragen - insbesondere, wenn die Einsatzstelle aktuell genutzt wird oder im nächsten Entsendejahrgang genutzt werden soll.