IJFD: Bezahlte Freistellung bei vorzeitigen Rückholungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie

Das BMFSFJ teilt mit, dass Träger, die sich bei den Entsendungen im Internationalen Jugendfreiwilligendienst aktuell mit der Frage konfrontiert sehen, wie lange die einzelne Entsendung jeweils noch durchgeführt werden kann

oder ob nicht eine vorzeitige Beendigung der einzelnen Entsendung in Betracht gezogen werden muss, folgendes im Blick behalten sollen:
 
es ist nicht absehbar, inwieweit zukünftig noch Reise- und damit Rückholmöglichkeiten von Freiwilligen aus dem Ausland zuverlässig gewährleistet sind. Es ist auf jeden Fall erforderlich, dass Sie die entsprechende Entwicklung fortlaufend beobachten.
 
Im Falle vorzeitiger Rückholungen ist das BMFSFJ damit einverstanden, dass Freiwilligen, die die zeitliche Mindestdauer ihres IJFD von 6 Monaten noch nicht erreicht haben, nach der Rückkehr eine bezahlte Freistellung von bis zu 6 Wochen zum Zwecke der Erreichung der Mindestdauer gewährt wird.