Fördermöglichkeit für Projektakquise-Reisen Nord-Süd

Um das Einsatzplatz-Portfolio im Globalen Süden diverser und bunter zu gestalten, gibt es nun die Möglichkeit der Förderung von Projektakquise-Reisen im weltwärts-Programm. Es sollen Einsatzplätze in folgenden Hauptarbeitsfeldern gewonnen werden:

  • Ökologischer Landbau
  • Klimaresilienz und Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltiger Konsum / Verbraucherschutz
  • Sport
  • Handwerk
  • Migration
  • Demokratieförderung

Was wird konkret gefördert?

  • Reisekosten (Hin- und Rückflug, Reisekosten vor Ort) nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)
  • Unterkunft und Verpflegung nach der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder“ (ARVVwV) 

Andere Ausgaben wie Personalausgaben, Impfungen, Versicherungen, Visa, die im Rahmen einer Projektreise anfallen, sind nicht zuwendungsfähig.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind aktive Trägerorganisationen im weltwärts-Programm, die bereits Freiwillige entsenden.
Anträge können bis zum 31.08. eines Jahres eingereicht werden; davon abweichend in diesem Jahr (2025) bis 30.09.2025.
Pro Trägerorganisation darf maximal ein Antrag pro Haushaltsjahr eingereicht werden. In diesem Antrag dürfen bis max. 5 Projektreisen (pro Land eine Reise) zusammengefasst werden.
Für die Beantragung von Projektreisen zur Akquise neuer Einsatzplätze sind zu folgenden Punkten Angaben zu machen:

  • Vorläufiger Programmverlauf der Projektreise zwischen An- und Abreisetag
  • Kurzbeschreibung der Partner bzw. Einsatzstellen, die besucht werden sollen: Name und Adresse der Partnerorganisation, Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechperson, Tätigkeitsbereiche und Ziele des Projekts, konkrete Tätigkeiten des*der Freiwilligen
     

Die relevanten Dokumente und Formulare finden Sie auf der weltwärts-Website unter Begleitmaßnahmen

Förderumfang und Förderzeitraum

  • Die Fördersumme pro Projektreise beträgt max. 2.000 Euro. In einem Antrag dürfen bis zu fünf Projektreisen beantragt werden. Demnach beträgt das maximale Antragsvolumen 10.000 Euro bei fünf Projektreisen.
  • Die finanzielle Förderung umfasst max. 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Der beantragte Förderzeitraum darf frühestens am 01.10. im gleichen Haushaltsjahr beginnen und muss spätestens bis zum 30.04. des Folgejahres enden.
  • Die Maßnahmen werden aus Mittelrückflüssen finanziert. Es können daher nur Mittel für das erste Haushaltsjahr beantragt werden, in dem der Antrag eingereicht wird. Beispiel: Für eine Projektakquisereise im Februar 2026 können ausschließlich Mittel aus 2025 beantragt werden.
  • Die noch im ersten Haushaltsjahr abgerufenen Mittel müssen ab Eingang auf dem Konto innerhalb von sechs Wochen im SEPA-Raum und innerhalb von vier Monaten außerhalb des SEPA-Raums für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks verausgabt werden.
  • Wird der Flug nicht nur zur Akquise neuer Einsatzplätze, sondern auch für andere dienstliche Zwecke genutzt, ist dies im Programmverlauf darzustellen. In diesem Fall sind die Reisekosten nur anteilig zuwendungsfähig. Wird die Projektreise mit einer privaten Reise verbunden, darf der private Aufenthalt max. 5 Werktage betragen, ansonsten ist der Flug für die Projektreise nicht zuwendungsfähig (s. Bundesreisekostengesetz).

Förderkriterien

Die Projekte im Globalen Süden, die im Rahmen der beantragten Reise besucht werden, arbeiten zu unter Punkt 1 genannten Themenschwerpunkten/Hauptarbeitsfeldern und entsprechen dem Profil bzw. den Anforderungen an Einsatzstellen und Aufnahmeorganisationen gemäß Förderleitlinie und Qualitätsanforderungskatalog.
Die Projekte haben gegenüber dem Antragsteller bereits ein grundsätzliches Interesse am weltwärts-Programm bekundet.
Die Zuwendung für eine Projektreise zur Akquise neuer Einsatzplätze muss wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. Im Antrag ist daher darzustellen, wie viele Projekte zwischen An- und Abreisetag besucht werden.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums fällig. Im Sachbericht zum Verwendungsnachweis wird dargestellt, welche Projekte besucht wurden und ob mit den besuchten Projekten eine Zusammenarbeit im Rahmen des weltwärts-Programms zustande kommt. Falls ja, wird angegeben, welche neuen Einsatzplätze dort registriert wurden (Angabe der EP-Nr.). Falls keine Zusammenarbeit zustande kam, wird dies begründet.


Es wird künftig nicht mehr möglich sein, überjährige Begleitmaßnahmen zu beantragen.




Quelle: Koordinierungsstelle weltwärts