Beachtenswertes bei Teilnahme an einem Freiwilligen Internationalen Jahr (FIJ) mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
Gern möchten wir nochmal auf die folgenden Regularien hinweisen:
Die Teilnahme an einem internationalen Freiwilligendienst ist für Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis möglich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten ist es jedoch zwingend erforderlich, die jeweilige zuständige Ausländerbehörde darüber zu informieren und eine Genehmigung für den längeren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Freiwilligendienstes zu beantragen. Andernfalls gefährdet das FIJ den Aufenthaltstitel und es wird i.d.R. die unbefristete Aufenthaltserlaubnis entzogen.
Freiwillige, die sich im Einbürgerungsverfahren befinden, sollten sich auch unbedingt im Vorfeld mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, um die Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren abzuklären.