Auswirkungen des Brexit

Das Vereinigte Königreich ist zum 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Das Austritts-Abkommen beinhaltet zahlreiche Übergangsregelungen.

Eine diese Bestimmungen sieht vor, dass das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 an den europäischen Förderprogrammen teilnimmt. Alle bewilligten Projekte in den laufenden Programmen Erasmus+ JUGEND IN AKTION und im Europäischen Solidaritätskorps könnten dann ohne Einschränkungen mit den britischen Partnern umgesetzt werden.

Dies gilt auch, wenn ein Projekt im Jahr 2020 bewilligt wurde, die Laufzeit des Projektes aber über den 31. Dezember 2020 hinausginge.

Jugend für Europa empfiehlt daher für das laufende Jahr, Aktivitäten mit Beteiligung des Vereinigte Königreichs in den Anträgen zu Erasmus+ JUGEND IN AKTION und dem Europäischen Solidaritätskorps wie bisher zu berücksichtigen.

Hierbei gilt es, folgendes Risiko zu beachten: Sollte die britische Regierung - wider Erwarten - die getroffenen Brexit-Übergangsregelungen nicht einhalten, könnte dies die Förderfähigkeit der Beteiligung britischer Partner an den Projekten wieder in Frage stellen.
Es ist aber zu hoffen, dass bis zum möglichen Beginn der Projekte am 1. Mai 2020 (Leitaktionen 1 und 3 sowie ESK) bzw. 1. Juni 2020 (Leitaktion 2) eine Klärung hierüber erfolgt ist.

Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 nicht mehr Mitglied der EU sein und damit nicht mehr an den Nachfolgeprogrammen von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen. Für die Zukunft ist also zu klären, ob und wann es zu den genannten Nachfolgeprogrammen hinzustoßen kann.

Beteiligung an den Nachfolgeprogrammen ab 2021

Artikel 16 des Entwurfs der Verordnung zum Nachfolgeprogramm von Erasmus+ sowie Artikel 32 des Entwurfs der Verordnung zum Nachfolgeprogramm des ESK eröffnen die Möglichkeit für Drittstaaten, am Programm teilzunehmen. Im Falle des Vereinigten Königreichs wäre hierfür jeweils eine spezifische Vereinbarung zu treffen. Verhandlungen über solche Vereinbarungen werden erst beginnen, wenn die Verordnungen zu den neuen Programmen verabschiedet sind. Das Vereinigte Königreich müsste seinerseits solche Vereinbarungen anstreben und alle Bedingungen der EU erfüllen, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht als gesichert betrachtet werden kann. Es ist allein schon aufgrund des Zeitplans wenig wahrscheinlich, dass solche Vereinbarungen rechtzeitig in Kraft treten, um eine übergangslose Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Nachfolgeprogrammen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps zu ermöglichen.

(JUGEND für Europa)

Quelle: www.jugendfuereuropa.de