Anpassung des Leistungskataloges (Nord-Süd)

Die Koordinierungsstelle weltwärts hat mitgeteilt, dass das BMZ eine Anpassung des Leistungskatalogs der Träger in der Nord-Süd-Komponente beschlossen hat. Die weltweiten Kostensteigerungen, die mit der Umsetzung des weltwärts-Freiwilligendienstes verbunden sind, stellten immer mehr finanzielle Herausforderungen dar.

Ab dem Jahrgang 2024/25 können folgende Leistungen optional an die Freiwilligen übertragen werden:

  • Ausgaben für Fahrtkosten zu Seminaren in Deutschland
  • Ausgaben für Flüge ODER Taschengeld
  • Optional bedeutet, dass die Entsendeorganisation entscheiden kann, ob sie die Ausgaben für diese Positionen übernehmen (teilweise oder vollständig) oder den Freiwilligen übertragen (teilweise oder vollständig). Die Ausgaben für diese drei Positionen sind weiterhin zuwendungsfähig, sofern sie von der Entsendeorganisation übernommen werden.