Aktueller Stand „Neuer Wehrdienst“

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regelungen für den Wehrdienst in Deutschland. Der sogenannte "Neue Wehrdienst" ist grundsätzlich freiwillig, enthält aber verpflichtende Elemente.

Alle Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 sind verpflichtet, einen Online-Fragebogen auszufüllen, während die Teilnahme für Frauen freiwillig ist. Nach Auswertung der Fragebögen folgt für alle Männer eine verpflichtende Musterung. Die tatsächliche Dienstzeit bei der Bundeswehr bleibt jedoch zunächst freiwillig und kann zwischen sechs und 25 Monaten betragen.

Im Detail:

  • Fragebogen: Kurz nach dem 18. Geburtstag erhalten junge Menschen einen Brief mit QR-Code zum Online-Fragebogen. Dieser fragt Interesse, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und gesundheitliche Eignung ab. (Zum Fragebogen geht es hier: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/6054406/3b369d8f38026ea2404454a768c95ffd/fragebogen-data.pdf)
  • Musterung: Wer Interesse bekundet und geeignet erscheint, wird zur medizinischen Untersuchung eingeladen (später soll die gesamte Kohorte gemustert werden). Wenn die Kapazitäten es zulassen, ist es möglich, dass man zur Musterung eingeladen wird, obwohl kein Interesse bekundet wurde. Sie dient zur Erfassung und nicht der Einberufung.
  • Assessment/Einberufung: Bei positiver Musterung kann der Wehrdienst angetreten werden.

Der Fragebogen muss ausgefüllt werden – sonst droht ein Bußgeld. Beim Ausfüllen sollte ehrlich angeben werden, wenn kein Interesse an einem Wehrdienst besteht. Das ist völlig legitim und hat keine negativen Konsequenzen. Der Wehrdienst selbst bleibt freiwillig.
Falls eine Einladung zur Musterung kommt, müssen Männer ab Jahrgang 2008 daran teilnehmen. Die Musterung dient der Erfassung, nicht der Einberufung.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen besteht weiterhin. 

Wichtig: "Kein Interesse" (in der Skala „0“) anzukreuzen reicht in Friedenszeiten aus. Davon zu unterscheiden ist die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, die ein Grundrecht darstellt und beantragt werden muss. Sie wird voraussichtlich erst relevant, falls die Wehrpflicht mit verpflichtender Einberufung reaktiviert würde. (Quelle: https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst#section-5987018)

Was passiert auf Ebene der Dachverbände?

Der Gesprächskreis Internationale Freiwilligendienste (GIF) wie auch BAK FSJ und die Zentralstellen im BFD versuchen aktiv, in die Verhandlungen und Diskussionen rund um das Wehrdienstgesetz einbezogen zu werden und die Perspektive der Freiwilligendienste einzubringen. Es finden bereits unterschiedliche Gespräche statt. 

Geplant ist auch eine Landing-Page von ein-jahr-freiwillig.de, auf der sich junge Erwachsene zum Freiwilligendienst als Alternative zum Wehrdienst informieren können.